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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07   

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https://dejure.org/2007,5288
BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07 (https://dejure.org/2007,5288)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2007 - 2 StR 107/07 (https://dejure.org/2007,5288)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07 (https://dejure.org/2007,5288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Unklarheit hinsichtlich der Vollendung des 21. Lebensjahres schon bei Beginn einer unterstützenden Tätigkeit hinsichtlich der Zuständigkeit der Jugendkammer; Unterstützung eines Zuhälters bei der Überwachung von zwei Frauen durch eine selbst als ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 32; ; JGG § 105 Abs. 1; ; JGG § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32 § 105 Abs. 1
    Unklares Alter des Angeklagten zur Tatzeit; Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Handlungen, aber einer Tat, in verschiedenen Altersstufen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 196
  • NStZ-RR 2007, 282 (Ls.)
  • StV 2008, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
    Es stellt jedoch einen auf die Sachrüge zu beachtenden Mangel dar, wenn die gemäß § 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG gebotene Überprüfung unterblieben ist, ob die Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen ist (BGH NStZ-RR 1996, 250).

    Im Umfang der Aufhebung war die Sache an die zuständige Jugendkammer zurückzuverweisen (BGH NStZ-RR 1996, 250), die zunächst ergänzende Feststellungen dazu zu treffen haben wird, welche Unterstützungshandlungen die Angeklagte vor und welche nach ihrem 21. Geburtstag begangen hat, um dann entscheiden zu können, bei welchem Verhalten das Schwergewicht gemäß § 32 JGG liegt.

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
    Gleiches gilt für die Frage, ob dann, wenn die entsprechende Prüfung ergäbe, dass das Schwergewicht bei den Tatteilen liegt, bei deren Begehung die Angeklagte noch nicht ganz 21 Jahre alt war, Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden wäre (BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 1 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
    Dieser Mangel führt zwar nicht zur Aufhebung des Urteils insgesamt, da der Umstand, dass nicht die gemäß § 108 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, im Revisionsverfahren nur aufgrund einer hier nicht erhobenen Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 4 StPO zu beachten gewesen wäre (BGHSt 18, 79, 83; 26, 191, 199).
  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
    Dieser Mangel führt zwar nicht zur Aufhebung des Urteils insgesamt, da der Umstand, dass nicht die gemäß § 108 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, im Revisionsverfahren nur aufgrund einer hier nicht erhobenen Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 4 StPO zu beachten gewesen wäre (BGHSt 18, 79, 83; 26, 191, 199).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
    § 32 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG ist auch anwendbar, wenn mehrere strafrechtlich bedeutsame Vorgänge (hier: verschiedenartige Unterstützungshandlungen über einen längeren Zeitraum), die, wie die Strafkammer zutreffend angenommen hat, im Rechtssinne als eine Tat zu werten sind, sich über mehrere Altersstufen hinziehen (BGH StV 1989, 308).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 723/53
    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
    Ist dies aber unklar, so ist davon auszugehen, dass dies noch nicht der Fall war (BGHSt 5, 366).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 511/22

    Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (Schwergewicht der

    Insoweit kommt es darauf an, ob das Schwergewicht bei den Tatteilen liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17 Rn. 4; Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07 Rn. 5 f.; Beschluss vom 18. März 1996 - 1 StR 113/96 Rn. 6 f.).

    Stellt das Tatgericht - wie hier - entsprechende Überlegungen deshalb nicht an, weil es übersehen hat, dass die Anwendbarkeit des Jugendgerichtsgesetzes überhaupt im Raum steht, können eigene Erwägungen des Revisionsgerichts die gebotene tatrichterliche Prüfung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 3 StR 378/18 Rn. 19; Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17 Rn. 4; Beschluss vom 18. Juni 2015 - 4 StR 59/15 Rn. 5; Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07 Rn. 6; Beschluss vom 18. März 1996 - 1 StR 113/96 Rn. 7).

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12

    Alter des Angeklagten als beweisrelevante Tatsache (Strengbeweisverfahren);

    d) Der Umstand, dass nicht die gemäß § 108 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, ist im Revisionsverfahren nur auf Grund einer Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 4 StPO zu beachten, die der Beschwerdeführer nicht erhoben hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07, NStZ-RR 2007, 282 mwN).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 2 RVs 18/10

    Jugendrecht, Urteilsanforderungen

    Da die Entscheidung nach § 105 JGG nicht die Schuldfrage betrifft (BGHSt 5, 207), unterliegt das Urteil nur im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen der Aufhebung (vgl. BGH, StV 2008, 117; BGH StraFO 2007, 245; Senatsbeschluss vom 25. November 2004 - 2 Ss 413/04, StV 2005, 71; Meyer-Goßner, StPO, § 263 Rdnr. 8; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. Januar 2010 - 1 Ss 105/09).
  • OLG Hamburg, 14.11.2019 - 2 Rev 78/19

    Strafzumessung: Feststellung des Alters des Angeklagten zur Zeit der Tatbegehung

    Ohne diese Mindestfeststellung kann schon nicht beurteilt werden, ob vorliegend etwa Jugendrecht mit den insoweit maßgeblichen Sanktionen und Sanktionszwecken nach §§ 7 ff. JGG hätte Anwendung finden müssen (Senat, Beschluss vom 24. Juni 2013, Az.: 2 - 42/12 (REV); vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07, Rn. 5 - juris; Eisenberg, JGG, § 105 Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 2 Ss 43/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26795
OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 2 Ss 43/07 (https://dejure.org/2007,26795)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2 Ss 43/07 (https://dejure.org/2007,26795)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2 Ss 43/07 (https://dejure.org/2007,26795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 43
  • NStZ-RR 2008, 58
  • StV 2008, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 2b Ss 23/00

    Große Jugendkammer; Jugendschöffengericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 2 Ss 43/07
    Diese Vorschrift, die ihrem Wortlaut nach nur Verfahren erfasst, die zur erstinstanzlichen Zuständigkeit der Jugendkammer gehören, ist entsprechend anzuwenden, wenn die große Jugendkammer - wie hier - über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts entscheidet (BGHR § 33 b Abs. 2 Besetzungsentscheidung in Berufungsverfahren; OLG Düsseldorf, StV 2001, 166 f. sowie im Ergebnis BayObLG, StV 1998, 321 f.).
  • BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97

    Besetzung der großen Jugendkammer in der Hauptverhandlung über Berufungen gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 2 Ss 43/07
    Diese Vorschrift, die ihrem Wortlaut nach nur Verfahren erfasst, die zur erstinstanzlichen Zuständigkeit der Jugendkammer gehören, ist entsprechend anzuwenden, wenn die große Jugendkammer - wie hier - über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts entscheidet (BGHR § 33 b Abs. 2 Besetzungsentscheidung in Berufungsverfahren; OLG Düsseldorf, StV 2001, 166 f. sowie im Ergebnis BayObLG, StV 1998, 321 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22956
OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06 (https://dejure.org/2007,22956)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2007 - 1 Ss 381/06 (https://dejure.org/2007,22956)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 1 Ss 381/06 (https://dejure.org/2007,22956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 218 (Ls.)
  • StV 2008, 117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97

    Besetzung der großen Jugendkammer in der Hauptverhandlung über Berufungen gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06
    Eine Entscheidung über die Besetzung ist bei der Terminierung der Berufungssache zu treffen (Eisenberg, aaO., Rdnr. 16 zu § 33 b unter Hinweis u.a. auf BayObLG, NStZ 1998, 102 ; Meyer-Goßner, 49. Aufl., Rdnr. 5 zu § 76 GVG ).
  • OLG Koblenz, 08.02.2007 - 1 Ss 9/07
    Zu der vom Angeklagten gerügten Besetzung der großen Jugendkammer mit lediglich zwei Berufsrichtern ist anzumerken, dass sich der Senat mit Beschluss 1 Ss 381/06 vom 8. Januar 2007 der herrschenden Auffassung angeschlossen hat, wonach der einschlägige § 33 b Abs. 2 JGG trotz seines Wortlauts ("bei Eröffnung") auch in Verfahren über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts anwendbar ist.
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